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Assistenzsysteme bleiben vorerst Extras

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Inwieweit werden aktuelle Assistenzsysteme von den Fahrzeugherstellern bereits serienmäßig verbaut? Ergebnisse einer Eurotax-Studie.

Ab 2024 schreibt die EU vor, dass eine Reihe von Assistenten in allen Neuzulassungen verbaut sein müssen. Darunter sind etwa intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit, Notbremslicht, Rückfahrassistent und ereignisbezogene Datenerfassung (Black Box), aber auch eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.

Oberklasse am besten versorgt Diese Verordnung hat Eurotax zum Anlass genommen, um fünf Systeme darauf zu prüfen, inwieweit sie bereits als serienmäßige Ausstattung in modernen Fahrzeugen zu finden sind. Analysiert wurde die Verbreitung von Rückfahrassistenten, Tempolimiterkennung, Notbremsassistent, aktiver Spurhalteassistent sowie den Assistenten zur Müdigkeitsüberwachung.Herangezogen wurden dabei die Neuzulassungen in Deutschland während des ersten Quartals.

Ergebnis: Am verbreitesten sind derzeit Rückfahrassistenten, also Rückfahrkameras oder andere optische beziehungsweise akustische Systeme. 47 Prozent aller deutschen Pkw-Neuzulassungen im ersten Quartal 2019waren damit serienmäßig ausgestattet. An zweiter Stelle folgt mit 16 von 100 Fahrzeugen die intelligente Verkehrszeichenerkennung zur Tempokontrolle, gefolgt von Notbremsassistenten mit 15 Prozent. Spurhalteassistent (fünf Prozent) und Müdigkeitswarner (drei Prozent) liegen noch einmal dahinter.

"Das Angebot an Fahrassistenzsystemen wird zwar immer breiter, in die Serie schaffen es bisher allerdings nur wenige elektronische Helfer," fasst Robert Madas, Valuation Insights Manager, zusammen. "Grundsätzlich gilt, dass in höherpreisigen Segmenten der Anteil meist deutlich größer ist." So verfügten in der Oberklasse 24 Prozent der Autos über einen Spurhalte-und sogar 79 Prozent über einen Rückfahrassistenten.

Link: www.eurotax.at

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