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Ab sofort ist auch Renaults sympathischer Elektrozwerg Twizy vorsteuerabzugsberechtigt.
Wie schon für Elektromodelle Renault ZOE und Renault Kangoo Z.E., erhalten Unternehemn die gesamte beim Fahrzeugkauf entrichtete Mehrwertsteuer rückerstattet. Betriebe, die durch Besonderheit auffallen und dabei einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten wollen, können den Stadtflitzer nun günstiger anschaffen. Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt sowohl für die zweisitzige Ausführung als auch den Twizy Cargo mit Ladeabteil im Fahrzeugheck.
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