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Nicht nur die NoVA und die motorbezogene Versicherungssteuer treffen die Autofahrer hart, auch Fahrer hochpreisiger Firmenautos werden stärker zur Kasse gebeten. So wurde der maximale, 1,5-prozentige (0,75 Prozent bei weniger als durchschnittlich 500 privat gefahrenen Kilometern pro Monat) Sachbezugswert von bisher 600 auf 720 Euro angehoben, sprich die Bemessungsgrundlage von 40.
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