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Nutzungs-Abschreibungsdauer

Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Der Gesetzgeber schreibt für gewisse Objekt­gruppen eine Mindestabschreibungsdauer vor. Im Fall von Pkw sind das 8 Jahre – bei vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeugen (Fiskal-Lkws) mindestens 5 Jahre.


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