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Garantie/Gewährleistung

Der Leasinggeber gibt als Käufer des Leasingwagens die jeweiligen Garantie- und Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer ab. Dieser verpflichtet sich, etwaige Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller geltend zu machen. Der Leasingnehmer hat also die Stellung eines Käufers.


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