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Fahrzeughalterhaftung

Als Fahrzeughalter müssen die Fuhrparkbetreiber alle Pflichten der Straßenverkehrsordnung, Unfallverhütung, Versicherungsbestimmungen etc. übernehmen. Die Halterhaftung kann nur beschränkt, etwa bei der Ladungssicherung, auf den Fahrer übertragen werden.


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