VERLAG TEAM KONTAKT MEDIADATEN ABO
logo

Abschreibungsdauer

Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Der Gesetzgeber schreibt für gewisse Objekt­gruppen eine Mindestabschreibungsdauer vor. Im Fall von Pkws sind das acht Jahre – bei vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeugen (Fiskal-Lkw) mindestens fünf Jahre.


<< Abschreibung <<         >> Aktivposten >>

Newsletter
Mit dem FLOTTE-Newsletter immer informiert bleiben!
Logo

Kommende Veranstaltungen

© 2025 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia